Live-ocracy
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Firmen-Rahmenbedingungen

B2B-Bedingungen der Live-ocracy GmbH i.G. für Firmenkonto, Firmenpakete, Sammelrechnung, Garantie-Modelle und Portal-Nutzung.

TODO [Entwurf, 3. Fassung vom 27.10.2026 – anwaltliche Prüfung ausstehend]

Diese Rahmenbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Rahmenbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Live-ocracy GmbH i.G.,Mackenrodter Weg 9, 55743 Idar-Oberstein („Live-ocracy“) und Unternehmen, die über ein Firmenkonto Blocs für ihre Beschäftigten oder sonstige Personen buchen („Kunde“).

(2) Für den einzelnen Aufenthalt gelten ergänzend dieAllgemeinen Geschäftsbedingungen für Gästeund die Hausordnung, soweit hier nichts Abweichendes geregelt ist. Für die Nutzung des Portals gelten zusätzlich die Nutzungsbedingungen für Portal und Service-App. Bei Widersprüchen gehen diese Rahmenbedingungen vor.

(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn Live-ocracy ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Firmenkonto und Vertretung

(1) Das Firmenkonto wird über die Website angelegt. Die anlegende Person versichert, für den Kunden vertretungs- bzw. zeichnungsberechtigt zu sein, und wird erste Firmen-Administratorin. Live-ocracy kann einen Nachweis (Handelsregisterauszug, Vollmacht) verlangen.

(2) Der Kunde vergibt im Portal Rollen (Firmen-Admin, Disponent, Buchhaltung). Erklärungen der berechtigten Nutzer, insbesondere Buchungen und Stornierungen, gelten als Erklärungen des Kunden. Der Kunde entzieht Berechtigungen ausscheidender Personen unverzüglich.

(3) Mehrere Blocs in einer Buchung (bis zu sechs) und Firmenpakete sind nur über ein Firmenkonto buchbar.

§ 3 Buchungen und Gäste

(1) Buchungen nimmt der Kunde im Portal oder über die Website vor. Der Vertrag über den einzelnen Aufenthalt kommt mit der Buchungsbestätigung zustande.

(2) Der Kunde benennt den Gast spätestens TODO [24 Stunden, Annahme]vor Anreise und kann ihn bis dahin kostenfrei wechseln. Benennt er im Portal Mitarbeitende mit Name und Mobilnummer, lädt Live-ocracy diese per SMS zur App ein.

(3) Jeder Gast muss sich in der App registrieren, seine Identität bestätigen und, soweit gesetzlich vorgeschrieben, einen Meldeschein abgeben. Der Kunde weist seine Gäste darauf hin.

(4) Der Kunde steht dafür ein, dass seine Gäste die Hausordnung einhalten. Er haftet neben dem Gast für Schäden und Forderungen aus den von ihm gebuchten Aufenthalten (insbesondere Overstay, Sonderreinigung, Schäden), soweit diese nicht aus der Kaution gedeckt werden.

§ 4 Preise

(1) Es gelten die bei Buchung angezeigten Preise. Preise gegenüber dem Kunden werden netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer angezeigt; Übernachtungsabgaben zieht Live-ocracy für die Gemeinde ein; sie werden gesondert und ohne Umsatzsteuer ausgewiesen (durchlaufender Posten).

(2) Übernachtungsabgaben richten sich nach der Satzung der jeweiligen Gemeinde. In Frankfurt am Main fällt der Tourismusbeitrag auch für berufliche Übernachtungen an. Sieht eine Satzung eine Befreiung für berufliche Aufenthalte vor, stellt der Kunde den dafür erforderlichen Nachweis über das Firmenkonto bereit; ohne Nachweis wird die Abgabe berechnet.

§ 5 Firmenpakete

(1) Firmenpakete gewähren für die Laufzeit das Recht, je Kalendermonat bis zu einer festgelegten Zahl von Nächten zu einem rabattierten Preis auf den Basispreis zu buchen, sowie ein erweitertes Vorbuchungsfenster. Eine Abnahmepflicht besteht nicht; abgerechnet werden nur die tatsächlich gebuchten Nächte (Beherbergung, 7 % Umsatzsteuer):

PaketNächte / MonatRabattVorbuchungsfensterJahresgebühr (netto)
Start 151515 %45 Tage190,00 €
Team 303020 %60 Tage390,00 €
Crew 606025 %75 Tage690,00 €
Bau 12012028 %90 Tage1.190,00 €

(2) Die Jahresgebühr ist eine eigenständige Leistung (Zugang zu Rabatt, Kontingent und Vorbuchungsrecht), unterliegt 19 % Umsatzsteuer und wird bei Abschluss für zwölf Monate im Voraus fällig.

(3) Laufzeit: zwölf Monate ab Buchung. Das Paket verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn es nicht gekündigt wird. Der Kunde kann jederzeit während der laufenden Laufzeit, spätestens bis zu deren letztem Tag, mit Wirkung zum Ende der Laufzeit kündigen, im Portal oder in Textform. Live-ocracy kann mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende kündigen. Live-ocracy erinnert den Kunden TODO [30] Tage vor Laufzeitende an die anstehende Verlängerung.

(4) Ein Upgrade ist jederzeit möglich; die bereits gezahlte Jahresgebühr wird zeitanteilig angerechnet. Ein Downgrade wird zum Ende der Laufzeit wirksam.

(5) Nicht genutzte Nächte eines Monats verfallen zum Monatsende ohne Erstattung. Ist ein günstigerer öffentlicher Tarif verfügbar, gilt der günstigere Preis (Bestpreisregel).

(6) Je Standort kann ein Kunde höchstens 50 % der Blocs gleichzeitig mit Vorbuchungsrecht belegen. Übersteigt die Stornoquote eines Kunden in einem Kalenderquartal 25 % der gebuchten Nächte, ruht das erweiterte Vorbuchungsfenster im folgenden Quartal; Rabatt und Kontingent bleiben bestehen.

§ 6 Stornierung von Firmenbuchungen

(1) Firmenbuchungen kann der Kunde bis 21 Tage vor Anreise kostenfrei stornieren. Bei Stornierung 20 bis 8 Tage vor Anreise berechnet Live-ocracy 50 %, ab 7 Tagen vor Anreise 90 % des Übernachtungspreises als pauschalierten Schadensersatz (ohne Umsatzsteuer).

(1a) Reist der Gast ohne Stornierung nicht an (bis 23:59 Uhr am Anreisetag weder Check-in noch Stornierung), bleibt der Kunde zur Zahlung verpflichtet (§ 537 BGB entsprechend). Live-ocracy rechnet ersparte Aufwendungen pauschal mit 10 % an und berechnet 90 % des Übernachtungspreises als Beherbergungsentgelt zuzüglich 7 % Umsatzsteuer.

(2) Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass Live-ocracy kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist bzw. höhere Aufwendungen erspart hat. Übernachtungsabgaben werden bei Stornierung nicht berechnet bzw. erstattet.

(3) Ein Wechsel des Gastes ist bis TODO [24 Stunden] vor Anreise jederzeit kostenfrei und gilt nicht als Stornierung.

§ 7 Garantie-Modelle (nur nach gesonderter Vereinbarung)

(1) Live-ocracy kann mit dem Kunden die Reservierung einer festen Zahl von Blocs an einem Standort oder die Aufstellung von Blocs an einer Baustelle vereinbaren („Garantie“). Einzelheiten (Anzahl, Standort, Laufzeit, Monatsbetrag, Mindestlaufzeit, Kaution) regelt ein Einzelvertrag.

(1a) Bei Aufstellung an einer Baustelle oder einem anderen Grundstück des Kunden („Bloc vor Ort“) gilt zusätzlich: Der Kunde stellt die Fläche für die Dauer der Garantie unentgeltlich zur Verfügung und sichert zu, hierzu berechtigt zu sein. Live-ocracy erbringt dort eine Beherbergungsleistung (7 % Umsatzsteuer); es handelt sich nicht um eine Vermietung der Module. Die Module bleiben Eigentum von Live-ocracy und werden nur zu einem vorübergehenden Zweck aufgestellt (Scheinbestandteil, § 95 BGB). Der Einzelvertrag regelt insbesondere: Lage und Größe der Fläche, Zufahrt für Lieferung, Reinigung und Wartung, Anschlüsse für Strom, Wasser, Abwasser und Internet einschließlich der Kostentragung, Genehmigungen (Baurecht, Brandschutz), Verkehrssicherung der Fläche, Haftung, Versicherung, Aufstellung und Rückbau sowie die Herstellung des ursprünglichen Zustands. Eine örtliche Übernachtungsabgabe richtet sich nach der Satzung der Gemeinde, in der die Fläche liegt.

(2) Der vereinbarte Monatsbetrag ist ein Entgelt für die Bereitstellung der Blocs zur Beherbergung (7 % Umsatzsteuer) und auch für Nächte ohne Gast geschuldet. Eine Gutschrift für nicht genutzte Nächte erfolgt nur, soweit Live-ocracy den Bloc anderweitig vermieten konnte.

(3) Voraussetzung für den Abschluss einer Garantie ist eine Bonitätsauskunft der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden, mit einem für Live-ocracy ausreichenden Ergebnis. Live-ocracy holt die Auskunft vor Vertragsschluss ein und weist den Kunden vorher auf die Datenschutzhinweise zur SCHUFA-Abfrage hin (Datenschutzerklärung der Website,Abschnitt 8). Live-ocracy kann bei unzureichender Bonität eine Sicherheit (Bürgschaft, erhöhte Kaution) verlangen oder den Abschluss ablehnen; die Entscheidung trifft ein Mensch.

§ 8 Rechnung und Zahlung

(1) Live-ocracy stellt monatlich eine Sammelrechnung als elektronische Rechnung (ZUGFeRD oder XRechnung) an die hinterlegte Rechnungs-E-Mail, gegliedert nach Kostenstelle und Projekt bzw. Baustelle, soweit im Portal hinterlegt.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.

(3) Hat der Kunde ein SEPA-Firmenlastschriftmandat erteilt, zieht Live-ocracy fällige Beträge ein. Die Vorabankündigung (Pre-Notification) erfolgt mindestensTODO [drei] Tage vor Fälligkeit per E-Mail. Der Kunde stellt sicher, dass das Mandat bei seiner Bank hinterlegt ist; bei Firmenlastschriften besteht kein Erstattungsanspruch nach Belastung.

(4) Bei Zahlungsverzug kann Live-ocracy nach Mahnung neue Buchungen ablehnen und den Zugang zum Portal auf Lesezugriff beschränken. Gesetzliche Verzugszinsen (§ 288 Abs. 2 BGB) und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB bleiben vorbehalten.

§ 9 Kaution

Für Firmenbuchungen kann Live-ocracy anstelle der Kaution je Gast eine Sammelkaution oder bei Garantie-Modellen eine Kaution in Monatsraten vereinbaren. Ohne gesonderte Vereinbarung gilt § 8 der AGB für Gäste.

§ 10 Haftung

(1) Live-ocracy haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, je Schadensfall höchstens aufTODO [das Zweifache des Entgelts der betroffenen Buchung / … €]. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Gastwirtshaftung gegenüber dem Gast (§§ 701 ff. BGB) bleibt unberührt.

§ 11 Laufzeit und Kündigung des Firmenkontos

(1) Das Firmenkonto läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist vonTODO [einem Monat] zum Monatsende gekündigt werden. Laufende Pakete und Garantien bleiben bis zu ihrem Ende bestehen.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt, insbesondere bei Zahlungsverzug von mehr als TODO [30] Tagen oder wiederholten schweren Verstößen von Gästen gegen die Hausordnung.

§ 12 Datenschutz

(1) Kunde und Live-ocracy verarbeiten personenbezogene Daten der Gäste jeweils als eigenständige Verantwortliche. Der Kunde übermittelt Daten seiner Beschäftigten (Name, Mobilnummer, Kostenstelle) zur Durchführung der Unterbringung; Live-ocracy verarbeitet sie für eigene Zwecke (Beherbergungsvertrag, Zugang, Meldeschein, Abrechnung). Eine Auftragsverarbeitung findet nicht statt.

(2) Der Kunde sichert zu, dass er zur Übermittlung berechtigt ist, und informiert die Gäste vor der Einladung über die Übermittlung an Live-ocracy und dieDatenschutzhinweise von Live-ocracy.

(3) Im Portal sieht der Kunde zu seinen Buchungen nur die zur Organisation erforderlichen Angaben: Name des Gastes, Buchungszeitraum, Standort, Status (eingeladen, App eingerichtet, Unterlagen vollständig ja/nein, Aufenthalt begonnen/beendet). Ausweisdaten, Meldescheindaten, Zutrittsprotokolle und genaue Zeitpunkte des Betretens werden dem Kunden nicht übermittelt.

(4) Der Kunde nutzt die Statusangaben nur zur Organisation der Unterbringung und Abrechnung, nicht zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle seiner Beschäftigten. Etwaige Beteiligungsrechte seiner Arbeitnehmervertretung wahrt der Kunde in eigener Verantwortung.

§ 13 Referenzen

Live-ocracy darf den Namen und das Logo des Kunden nur nach vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz nennen.

§ 14 Änderungen dieser Rahmenbedingungen

Live-ocracy kann diese Rahmenbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten sie als angenommen; auf diese Folge wird in der Mitteilung hingewiesen. Bei Widerspruch kann jede Partei das Firmenkonto zum Inkrafttreten kündigen. Bestehende Buchungen, Pakete und Garantien bleiben unberührt.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Idar-Oberstein, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

Stand: 27.10.2026